Das verlängerte Wohnzimmer

Wo einst wackelige Holzkohlegrills ...


Schwungvoller Start ins Jahr

Trotz Schuldenkrise ...


Warengruppe im Wandel

Beim Blick auf das Eisenwarensortiment ...

Das verlängerte Wohnzimmer

Wo einst wackelige Holzkohlegrills neben praktischen Stapelstühlen aus unverwüstlichem weißem Plastik das Bild bestimmten, sind es heute hochwertige Gartenmöbel aus Holz oder Metall neben der edlen Gasgrillstation. mehr lesen

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Light+Building 2012


Rund 196.000 Besucher (2010: 183.111) (*) kamen zu der am 20. April zu Ende gegangenen weltgrößten Messe für Licht und Gebäudetechnik Light+Building in Frankfurt. 2.352 Hersteller aus 50 Ländern präsentierten unter dem Leitthema Energie-Effizienz ihre Neuheiten und Trends für Licht, Elektrotechnik, Haus- und Gebäudeautomation sowie Software für das Bauwesen.


Fachartikel - Home


30.04.2012

Personalentwicklung bei der hagebau: Raus aus der Fachkräftemisere

Fachkräfte werden immer knapper. Gleichzeitig erhöhen sich die Anforderungen gerade an das Führungspersonal. Angesichts dieser Rahmenbedingungen müssen Fachhändler verstärkt selbst dafür sorgen, dass sie künftig noch geeignete Standortleiter zur Verfügung haben. So lautete das Fazit eines Vortrags des hagebau Bereichs Personalentwicklung vor Gesellschaftern der Soltauer Kooperation. ...mehr

25.04.2012

Kündigung - Einer muss gehen

Für den Betroffenen ist die Kündigung seiner Arbeitsstelle wie ein Schock. Manche haben aber schon eine leise Vorahnung, dass es zu ihrer Kündigung kommt. Für den Vorgesetzten ist es unangenehm jemandem zu kündigen, weil er nicht weiß, wie das Gespräch verlaufen wird. Auch wenn es objektive Gründe für eine Kündigung gibt, haben Trennungsgespräche einen hohen Schwierigkeitsgrad und werden mit einer Scheidung verglichen: Rosenkrieg oder gütliche Trennung?Den Vorgesetzten quält zudem die Frage: wie wirkt sich die Kündigung im Betrieb aus? Außerdem muss ein Nachfolger gefunden oder die Arbeit auf andere aufgeteilt werden. Das Trennungsgespräch muss gut vorbereitet werden, so dass der Betroffene mit der Kündigung nicht sein Gesicht verliert oder nach Vergeltung sinnt. ...mehr