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In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bittet ZVG-Präsident Jürgen Mertz darum, Unternehmen des Gartenbaus mit Restaurant- bzw. Cafébetrieb, die ebenso wie die Gastronomie im Allgemeinen von zeitweisen Schließungen in der Corona-Pandemie betroffen sind, in die Förderregularien für Corona-Soforthilfen wie sie für Restaurants gelten mit aufzunehmen und so eine Gleichbehandlung zum Lebensmittelhandwerk herzustellen.
Gleichstellung mit Lebensmittelhandwerk gefordert
„Auch zahlreiche Gartenbaubetriebe und Gartencenter haben Gastronomiebereiche und könnten als sogenannte verbundene Unternehmen von den Hilfen für den Gastrobereich profitieren“, betont Mertz in dem Schreiben. Allerdings machen diese Betriebsteile bei den allermeisten Gartenbaubetrieben ebenso wie Bäckereien, Fleischereien usw. nicht 80 Prozent des Gesamtumsatzes des Betriebes aus. Damit erfüllen sie bislang nicht die Voraussetzungen für die Beantragung der Corona-Hilfen.
Vergleichbare Bedingungen in der Handelsgastronomie
Medienberichten zufolge sollen nun Bäckereien und Fleischereien mit angeschlossenem Imbiss bzw. Café Corona-Hilfen entsprechend der Regelungen für Restaurants beantragen können, ohne dass es erforderlich ist, dass von diesem Gastroteil 80 Prozent des Gesamtumsatzes erwirtschaftet wird. Da die Bedingungen vergleichbar sind, bittet der ZVG um eine entsprechende Berücksichtigung von Gärtnereinen oder Gartencentern mit Café- oder Restaurantbetrieb. Ebenso betroffen wären viele Unternehmen der Obst-, Gemüse- und Weinproduktion mit angeschlossen Hofcafés oder -restaurants.
25.11.2020