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Verbraucher könnten „die Vielzahl an Verkaufsgenehmigungen, gesperrten Sortimenten und Ausnahmen zum Beispiel für kontaktlose Warenübergabe“ oder auch Regelungen für den Verkauf an Gewerbetreibende nicht nachvollziehen, heißt es in einem gemeinsamen Statement.
Und weiter: „Bereits die widersprüchlichen Auslegungen der Verordnungen im Frühjahr hatten Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen verunsichert und in den Randregionen sogar zu einem Einkaufstourismus geführt. Daraus hat die Politik auf Bundes- und Länderebene leider nicht die nötigen Schlussfolgerungen gezogen.“
Die Forderung nach einheitlichen Lockdown-Regeln kommt von den Interessenvertretungen Zentralverband Gartenbau (ZVG), Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels (BGI) und Industrieverband Garten (IVG).
17.12.2020