Lockdown Schild Geschlossen
Der bundesweit unheitliche Lockdown kommt. (Quelle: Pexels/fotografierende)

Handel 2021-04-21T00:00:00Z Ab einer Inzidenz von 150 müssen Baumärkte schließen

Der Bundestag hat die bundesweit gültige „Corona-Notbremse“ beschlossen. Die neuen Regeln könnten frühestens ab Samstag gelten. Baumärkte dürfen dann bei einer Inzidenz unter 150 Kunden empfangen – mit Termin und negativem Test. Gartencenter dürfen weiterhin uneingeschränkt öffnen.

Nachdem heute der Bundestag die Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen hat, soll am Donnerstag die Zustimmung des Bundesrats folgen. In Kraft treten könnten die neuen Regeln dann frühestens ab Samstag, 24. April.

Für den Einzelhandel gilt dann, dass nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte oder Drogerien uneingeschränkt geöffnet sein dürfen. Bis zu einer Inzidenz von 150 dürfen auch andere Händler ihre Läden öffnen, sofern Kunden einen Termin vereinbaren („Click&Meet“) sowie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Über einem Inzidenzwert von 150 müssen die Geschäfte geschlossen bleiben, dazu zählen unter anderem auch alle Baumärkte. Ausnahme sind die in Baumärkte integrierten Gartencenter, allerdings gibt es hier häufig Beschränkungen hinsichtlich des verfügbaren Sortiments. Unabhängig vom Inzidenzwert kann weiterhin im Internet bestellte Ware im Geschäft vor Ort abgeholt werden („Click&Collect“). Verbraucher sollten sich auf den Webseiten der Unternehmen über die aktuelle Situation in den jeweiligen Baumärkten informieren.

Handel will Verfassungsbeschwerde erheben

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die neuen Regeln: „Die Corona-Notbremse geht in wesentlichen Bereichen am Ziel vorbei. Eine Schließung der Geschäfte bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter, damit bleibt es weiterhin bei Symbolpolitik“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Insgesamt sind die Regelungen nicht verhältnismäßig und verletzen grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter. Die Maßnahmen treffen nur einzelne Branchen der Wirtschaft, ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko zu nehmen. Deshalb wird der HDE mit seinen Unternehmen die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde verfolgen.“

zuletzt editiert am 24. Juni 2021