Die Nachfrage nach Solar-Balkonkraftwerken ist weiterhin hoch. (Quelle: Shutterstock)

Handel 2024-07-05T05:37:47.236Z Balkonkraftwerke: Gesetzgeber erleichtert Inbetriebnahme

Der Bundestag hat am Donnerstag (04.07.24) eine deutliche Verbesserung für Steckersolargeräte (sog. „Balkonkraftwerke“) verabschiedet. Mieterinnen und Mieter haben somit in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch, Steckersolargeräte auf ihrem Balkon installieren zu dürfen. Das dürfte den Run auf die Steckersolaranlagen weiter forcieren.

Durch die Änderungen des Mietrechts im BGB und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) werden Vermieter und Eigentümergemeinschaften künftig dazu verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW). Nur in begründeten Ausnahmefällen könne dies verweigert werden, etwa aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes.

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Gesetzesänderungen als einen erfreulichen Booster für die Solarisierung von Balkonen. Der Bundestag beseitigt damit eine häufige Hürde für die Errichtung von „Solar-Balkonkraftwerken“. In der Folge rechnet der Verband mit einem weiteren Nachfrageschub bei Steckersolargeräten.

Das Recht zur Ernte von Sonnenstrom werde mit der Neuregelung gesetzlich verankert, heißt es von Verbandsseite. "Das ist Klimaschutz konkret und zum Anfassen und dürfte nicht zuletzt die Akzeptanz der Energiewende weiter steigern“, kommentiert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die Gesetzänderungen: „Viele Millionen Bürgerinnen und Bürger in Miethaushalten und Wohneigentümergemeinschaften erhalten nun erstmals unmittelbaren Zugang zu preiswertem Solarstrom.“

Mittlerweile wurden laut BSW mehr als 550.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert, davon 273.000 im Jahr 2023. Und die Nachfrage ist weiterhin groß: Von Januar bis Mai 2024 wurden Steckersolaranlagen mit einer Leistung von rund 150 MWp neu installiert. Das entspricht einer Steigerung von 69 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, informiert der BSW.

Hintergrund: Bereits mit dem im April verabschiedeten Solarpaket hatte der Bundestag die Nutzung und Anmeldung von Steckersolaranlagen deutlich vereinfacht. Diese müssen seitdem nur noch in einer Datenbank der Bundesnetzagentur eintragen werden, die verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen.

zuletzt editiert am 05. Juli 2024
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