+++ aktualisiert +++ Das Abholen von online bestellter Ware im Einzelhandel vor Ort war während des Lockdown in Bayern und Baden-Württemberg bisher untersagt. Jetzt genehmigen die Landesregierungen den Service ab 11. Januar unter Auflagen.
Gute Nachrichten für Einzelhändler in Bayern: Die Landesregierung genehmigt den Unternehmen ab sofort, online bestellte Ware im Ladengeschäft an Kunden abzugeben. In einer Pressemitteilung heißt es dazu, es solle „dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen – das heißt die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten“.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sagte im „Bayerischen Rundfunk“, „Click & Collect“ sei „für viele Händler, gerade auch für den kleineren Einzelhandel, vielleicht der letzte Strohhalm“. Er appellierte an die Bürger, „diese Angebote anzunehmen und nicht nur bei den großen internationalen Online-Plattformen zu bestellen“.
Auch in Baden-Württemberg hat die Landesregierung zwischenzeitlich grünes Licht für „Click & Collect“ gegeben.
