Die BayWa AG hat sich mit ihren wesentlichen Finanzierungspartnern sowie den Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden Sanierungsvereinbarung verständigt. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien und soll bis Herbst 2026 in eine rechtsverbindliche Vereinbarung überführt werden, heißt es in einer Mitteilung.
Kernpunkte des Konzepts sind eine Verlängerung des Sanierungszeitraums und eine Prolongation der Finanzverbindlichkeiten bis Ende 2030 bei gleichzeitiger Zinsentlastung. Zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals sollen Finanzverbindlichkeiten von bis zu 700 Mio. Euro in ein nachrangiges Instrument umgewandelt werden.
Zur Absicherung der Finanzierungspartner übertragen die beiden Großaktionäre, die zusammen rund 67,1 % der BayWa-Aktien halten, ihre Anteile zunächst auf einen Treuhänder – vorbehaltlich einer Befreiung von den Pflichten nach dem WpÜG durch die BaFin. Die Aktien fallen an die Großaktionäre zurück, wenn sie im Rahmen einer für 2029 geplanten Kapitalerhöhung mindestens 220 Mio. Euro zuführen (an den dann aktuellen Unternehmenswert angepasst). Andernfalls kann der Treuhänder die Aktien veräußern. Die Aufsichtsratsvertretung der Großaktionäre bleibt davon unberührt.
Strategisch fokussiert sich BayWa laut Mitteilung künftig stärker auf die Kernbereiche Agrar, Technik und Baustoffe. Der Geschäftsbereich Wärme und Mobilität soll bis Ende 2029 veräußert werden; die Erlöse sind überwiegend zur Schuldentilgung vorgesehen. Zur Verbesserung der Refinanzierungsfähigkeit am Ende des Sanierungszeitraums sollen die Bereiche Agrar und Technik in eine Tochtergesellschaft überführt werden, bleiben ebenso wie Baustoffe operativ eigenständig.
Parallel zur Sanierung der BayWa r.e. AG wurde den Angaben zufolge mit Mitgesellschafter Energy Infrastructure Partners (EIP) vereinbart, sämtliche Anteile beider Gesellschafter an einen Transformations-Gesellschafter zu übertragen. Dieser soll die Restrukturierung und anschließende Veräußerung der Beteiligung begleiten und die angestrebte Entkonsolidierung der BayWa r.e. AG ermöglichen. Beide Gesellschafter verzichten – vorbehaltlich eines Besserungsscheins – auf bestehende Forderungen gegen BayWa r.e., partizipieren aber weiterhin an den Verkaufserlösen.
Aus der Grundsatzverständigung ergibt sich zudem, dass Finanzverbindlichkeiten von bis zu 900 Mio. Euro ausschließlich aus den erwarteten Erlösen des Verkaufs der auf den Transformations-Gesellschafter übertragenen Anteile an der BayWa r.e. AG zurückgeführt werden sollen. Bei Mindererlösen wird der Restbetrag dem genannten Nachranginstrument zugeschlagen. Der Vorstand der BayWa AG zeigt sich zuversichtlich, bis Herbst 2026 eine rechtsverbindliche neue Sanierungsvereinbarung abschließen zu können.
