Die BayWa AG geht laut einer Mitteilung nicht mehr davon aus, dass der Verkauf der Cefetra Group B.V. mit den Unternehmen der First Dutch Group, die den Vertrag über den Erwerb der Cefetra abgeschlossen haben („First Dutch Group“) und die von dem niederländischen Unternehmer Herrn Peter Goedvolk kontrolliert werden, gemäß dem Kaufvertrag vollzogen wird.
Die First Dutch Group habe den Konzernangaben zufolge entgegen ihren vertraglichen Verpflichtungen die Finanzierung des Kaufpreises nicht rechtzeitig sichergestellt, um den Vollzug (Closing) des Verkaufs von Cefetra wie im Kaufvertrag vereinbart zu ermöglichen - und dies obwohl alle im Kaufvertrag festgelegten Vollzugsbedingungen erfüllt sind. Die BayWa AG behält sich daher das Recht vor, Ansprüche gegen Herrn Goedvolk und die First Dutch Group geltend zu machen, heißt es in der Mitteilung.
Die BayWa AG verhandelt aktuell den weiteren Angaben des Konzerns zufolge mit einer neuen Investorengruppe, die erklärt hat, den bestehenden Kaufvertrag im Wesentlichen zu übernehmen und die Transaktion auf dieser Basis zu vollziehen. Die neue Investorengruppe plant, den Kaufpreis mit Eigenkapital zu finanzieren. Hinsichtlich der Refinanzierung der Cefetra ist eine Übernahme der bereits entwickelten Refinanzierungsstruktur geplant. Die involvierten Banken haben signalisiert, den Prozess (vorbehaltlich der erforderlichen Geldwäscheprüfungen und Kreditentscheidungen) konstruktiv weiter zu unterstützen. Der Vorstand der BayWa AG strebt den Vollzug der Transaktion im 4. Quartal 2025 an, so die Mitteilung.
Die Banken haben zudem signalisiert, die Finanzierung der Cefetra längerfristig konstruktiv zu begleiten.
Der Vorstand der BayWa AG plant, das Angebot an die Streubesitz Aktionäre für die zweite Tranche der im Restrukturierungsplan beschlossenen Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung (siehe Ad-Hoc Meldung vom 1. Juli 2025) im Oktober zu veröffentlichen.
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