Ob auch künftig die Farbe „orange“ exklusiv für die Baumarktkette Obi stehen darf und das Unternehmen Markenschutz für die Farbe beanspruchen kann. Mit dieser Frage beschäftigte sich am 7. Mai 2026 der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Denn die Mitbewerber Hornbach und Globus haben die Löschung der Marke beantragt, weil sie der Meinung sind, dass die Farbe nicht über die für einen Schutz als Marke erforderliche Unterscheidungskraft verfügt.
Für die Wermelskircherner Zentrale ist die Sache klar. Auf Nachfrage des BaumarktManager hieß es: „Die Farbe Orange ist seit Jahrzehnten ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität von Obi. Kundinnen und Kunden bringen diesen Farbton im Baumarktsegment unmittelbar mit unserem Unternehmen in Verbindung. Aus diesem Grund setzen wir uns konsequent für den Schutz unserer Hausfarbe ein.“
Hornbach als antragstellende Partei machte auf Nachfrage deutlich, dies sei ein „komplexer Fall“, man könne derzeit in der Sache nichts beitragen und verwies auf das zu erwartende Urteil, mit dem am 17. September 2026 zu rechnen sei. Nur so viel: Die Anwälte - beider Parteien - seien „vorsichtig optimistisch“.
