Obi übernimmt im Sommer 2026 einen weiteren ehemaligen Hagebaumarkt. (Quelle: Obi Group)

Handel 2026-05-08T13:26:25.571Z BGH: Baumarktketten streiten um's Obi-Orange

Am 7. Mai 2026 befasste sich der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit der Frage, ob die seitens Hornbach und Globus beantragte und bislang erfolgreich durchgesetzte Löschung der bis dahin eingetragenen Farbmarke von Obi, „Orange“, zulässig war.

Für die Wermelskircherner Zentrale ist die Sache klar. Auf Nachfrage des BaumarktManager hieß es: „Die Farbe Orange ist seit Jahrzehnten ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität von Obi. Kundinnen und Kunden bringen diesen Farbton im Baumarktsegment unmittelbar mit unserem Unternehmen in Verbindung. Aus diesem Grund setzen wir uns konsequent für den Schutz unserer Hausfarbe ein.“

Hornbach machte auf Nachfrage deutlich, man könne derzeit in der Sache nichts beitragen und verwies auf das zu erwartende Urteil, mit dem am 17. September 2026 zu rechnen sei.

zuletzt editiert am 19. Mai 2026
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