Der Zusammenschluss zwischen der OBI Group Holding SE & Co. KGaA (OBI) und der Baumax AG wurde von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sowie vom Bundeskartellanwalt mit 29.9.2015 freigegeben.
Wie die BWB im genauen Wortlaut mitteilt, erwirbt die OBI Group Holding SE & Co. KGaA durch Abschluss langfristiger Mietverträge die alleinige Kontrolle über rund zwei Drittel der insgesamt 105 Baumarktstandorte und damit über einen wesentlichen Unternehmensteil der Baumax AG. Im Rahmen der Transaktion wird OBI zudem das Eigentum an bestimmten Vermögensgegenständen von Baumax erwerben.
OBI erwirbt durch die beabsichtigte Anmietung die alleinige Kontrolle über 68 der 105 Baumax Standorte:
- 48 ausgewählte von 65 Standorten in Österreich;
- alle 14 Standorte in der Slowakei;
- alle 2 Standorte in Slowenien;
- und 4 ausgewählte von 24 Standorten in der Tschechischen Republik.
Im Rahmen von mehrmonatigen Pränotifikationsgesprächen konnte sich die Bundeswettbewerbsbehörde gemeinsam mit dem Bundeskartellanwalt ein umfassendes Bild von dem Zusammenschluss machen.
Umfangreiche Marktuntersuchungen
Die BWB hat in Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellanwalt und der Europäischen Kommission den Zusammenschluss im Rahmen einer umfangreichen Vorprüfung (Pränotifikationsgespräche) eingehend untersucht.
Es wurden Auskunftsverlangen ausgesendet sowie eine detaillierte Marktuntersuchung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut durchgeführt um den relevanten Markt näher zu analysieren. Insbesondere in den Ballungszentren Wien und Graz war eine detailliertere Analyse erforderlich, da die Bundeswettbewerbsbehörde sowie der Bundeskartellanwalt zunächst wettbewerbsrechtliche Bedenken hatten. Daher wurde eine Kundenbefragung in Auftrag gegeben.
Die umfangreiche Marktuntersuchung diente insbesondere zur Klärung des sachlich und geographisch relevanten Marktes, und ob OBI in bestimmtem Gebieten eine lokale marktbeherrschende Stellung durch den Zusammenschluss erlangen könnte.
Durch den Zusammenschluss komme es zwar zur einer erhöhten Marktanteilsaddition am nationalen Markt, so die Behörde, aber es seien genügend Wettbewerber vorhanden, die verhindern, dass durch den Zusammenschluss eine Marktbeherrschung von OBI nach dem aktuell dargelegten Sachverhalt entstehen könnte. Zudem wurde bezüglich einem Standort in Graz sichergestellt, dass dieser von einem Dritten übernommen wird. Damit wird ein neuer starker Wettbewerber im Raum Graz auf den Markt kommen.
Der Zusammenschluss wurde daher von der Bundeswettewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt freigegeben und es wurde kein Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt.
Weitere Informationen über die Verteilung der Märkte finden Sie auch noch in unserer Transferliste Baumax .