Für den Vertrieb von Mährobotern in Baumärkten bleibt die Lage vorerst stabil: Die Europäische Kommission hat im Juni entschieden, im laufenden Antidumpingverfahren gegen chinesische Mähroboter vorläufig keine Strafzölle einzuführen. Die Untersuchung wird fortgesetzt, eine Entscheidung über mögliche Maßnahmen steht aber weiterhin aus.
Damit können Baumärkte ihre Sortiments- und Aktionsplanung mit chinesischen Fabrikaten zunächst ohne zusätzliche Zollkosten fortführen. Wie das Schwestermagazin Motorist schreibt, gehen Brancheninsider derzeit mehrheitlich sogar davon aus, dass es gar nicht mehr zu Strafmaßnahmen kommt und das Verfahren nach Fristablauf eingestellt wird. Viele Anbieter mit Produktion in China haben zudem bereits vorproduziert oder letzte Fertigungsschritte ins asiatische Ausland verlagert, um mögliche Strafzölle zu umgehen – Lieferfähigkeit und Preisstellung bleiben damit für den Handel weitgehend gesichert.
Die Kommission hat noch bis zum 24. Dezember 2026 Zeit, den Markt zu prüfen; dann endet die Frist zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren. Erst danach ist klar, ob doch noch Zölle eingeführt werden oder das Verfahren ausläuft.
Zum Hintergrund des Verfahrens: Auslöser war ein Antrag von Husqvarna, der der EU-Kommission im Oktober 2025 konkrete Berechnungen vorlegte und eine Dumpingspanne von 21,4 bis 57,4 Prozent für chinesische Mähroboter im Zeitraum April 2024 bis März 2025 schätzte. Daraufhin leitete die Kommission am 19. November 2025 ein Antidumpingverfahren ein und begann, entsprechende Importe zollamtlich zu erfassen. Eine Prognose über die tatsächliche Höhe möglicher Zölle hat Brüssel bisher bewusst nicht abgegeben.
