Ein großer Haufen Elektroschrott mit verschiedenen alten Geräten und Kabeln.
Seit 2022 müssen große Onlinehändler Kundinnen und Kunden beim Kauf bestimmter Elektrogeräte fragen, ob sie ein ähnliches Altgerät kostenlos zurückgeben wollen. (Quelle: Pixabay)

Handel 2024-10-17T06:42:44.107Z Rücknahme Elektro-Altgeräte: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Hornbach

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde die Onlinesparte von Hornbach (Hornbach Baumarkt AG) vom Landgericht Landau/Pfalz dazu verpflichtet, Kundinnen und Kunden beim Kauf bestimmter Elektrogeräte zu fragen, ob sie ein ähnliches Altgerät kostenlos zurückgeben wollen. Darüber informiert die DUH in einer Mitteilung. Bei vorausgegangenen Tests der DUH hatte Hornbach die seit fast zwei Jahren bestehende gesetzliche Pflicht missachtet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Anlass für den Rechtsstreit ist, dass Onlinehändler mit mehr als 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte seit dem 1. Januar 2022 beim Kaufvorgang abfragen müssen, ob ein ähnliches Altgerät bei der Anlieferung kostenlos abgeholt werden soll. Dies gilt für Wärmetauscher, Bildschirme und Großgeräte mit mehr als 50 cm Kantenlänge.

Das Landgericht Landau in der Pfalz führte in seiner Urteilsbegründung (AZ HK O 14/24) zum Fall Hornbach aus, dass es keinesfalls ausreiche, ausgediente Elektrogeräte nur in den stationären Filialen zurückzunehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sei die Information über die kostenlose Rückgabemöglichkeit eines Altgerätes beim Onlinekauf eines Neuproduktes erforderlich, um Verbrauchern die Entscheidung zu ermöglichen, ob sie ein Altgerät unentgeltlich an den Verkäufer zurückgeben möchten. Weil vor allem die Rücknahme großer Elektrogeräte einen erheblichen Aufwand darstelle, würden sich Onlinehändler, die Verbraucherinnen und Verbraucher diese kostenlose Entsorgungsoption vorenthalten, zu Unrecht einen Vorteil verschaffen und wettbewerbswidrig handeln.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin kommentiert das Urteil wie folgt: "Dieses Urteil ist ein Warnschuss an alle anderen Onlinehändler. Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte zur Entsorgung von Elektroschrott im Unklaren lassen, auf Kosten von Klima und Umwelt. Wir fordern die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, die Umsetzung der Informations- und Rücknahmepflichten zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren.“ 

Damit in Zukunft alle Onlinehändler die Information und Rücknahme von Elektroschrott rechtmäßig durchführen, fordert die DUH von Bundesumweltministerin Lemke Nachbesserungen im Elektrogesetz: Die Abfrage zur kostenlosen Rücknahme von Elektroschrott sollte unabhängig von der Größe durch jeden Onlinehändler erfolgen müssen, und die verbraucherfreundliche Ausgestaltung durch konkrete Anforderungen, beispielsweise zur Platzierung und Sichtbarkeit von Informationen, sichergestellt werden.

zuletzt editiert am 17. Oktober 2024
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