Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das seit dem 23. Juli geltende neue Recht zur Förderung von Reparaturen als wichtigen Schritt. Aus Sicht der DUH schafft das Gesetz zwar bessere Reparaturbedingungen für Elektrogeräte, allerdings ist es unzureichend ausgestaltet, so eine Mitteilung der DUH.
Demnach enthält das neue Recht keine konsequenten Maßnahmen gegen hohe Reparaturkosten, legt keine zuständige Behörde zur Überprüfung der Umsetzung fest und sieht keine Sanktionen bei Verstößen vor. Neben begleitenden Sanktionsvorschriften fordert die DUH nach eigenen Angaben von Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig einen Reparaturbonus, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen sowie die Begrenzung von Ersatzteilpreisen.
Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Das neue Reparaturgesetz lässt die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der praktischen Umsetzung im Stich. Der Gesetzgeber verkündet neue Rechte, verzichtet aber zugleich auf eine zuständige Behörde, wirksame Kontrollen und abschreckende Sanktionen für den Fall festgestellter Verstöße. Wir fordern deshalb den umgehenden Erlass begleitender Sanktionsvorschriften. Für eine Wirksamkeit des Gesetzes braucht es eine zuständige Durchsetzungsbehörde, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle und spürbare Bußgelder für Unternehmen, die ihre Reparaturpflichten missachten. Außerdem braucht es auch Pflichten für Onlinemarktplätze, damit geltendes Recht auch durchgesetzt werden kann, wenn die verantwortlichen Unternehmen im Ausland sitzen.“
Mehr zum neuen Gesetz: Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren wurde am 25. Juni 2026 im Bundestag beschlossen. Damit gelten verbesserte Reparaturbedingungen für bestimmte Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones und Fernseher. Beispielsweise erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher künftig das Recht, ihre Geräte von Herstellern oder unabhängigen Reparaturbetrieben reparieren zu lassen. Zusätzlich werden technische Reparaturbarrieren wie Softwareblockaden verboten.
Branche schärft Profil als Problemlöser
BaumarktManager meint: Wo bislang der schnelle Neukauf dominierte, entsteht mit dem neuen Gesetz ein rechtlicher Rahmen, der Reparaturfähigkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen und verständliche Informationen zur Instandsetzung in den Mittelpunkt rückt. Für die DIY-Branche ist das eine Einladung, ihr Profil als Problemlöser und Partner für nachhaltiges Arbeiten zu schärfen.
Baumärkte können ihr Sortiment gezielt um reparaturfreundliche Produkte, Ersatzteilprogramme und Reparatur-Sets erweitern, zudem ergänzt um Vorführungen, Workshops und Online-Tutorials. Dem gegenüber haben Lieferanten die Chance, Geräte modularer zu konstruieren, Ersatzteile zu standardisieren und Reparaturanleitungen so aufzubereiten, dass sie für versierte Heimwerker gut nutzbar sind. So entsteht eine neue Wertschöpfung rund um Wartung und Pflege von Produkten, statt allein um deren Austausch.
Transparenz, Service und Reparaturkompetenz sind wichtige Eckpfeiler um sich als vertrauenswürdige Marke zu positionieren, Kundenbindung zu stärken und zusätzliche Umsätze über Zubehör, Ersatzteile und Schulungen zu generieren. Das Gesetz zwingt zum Umdenken – aber gerade die DIY-Branche ist prädestiniert, aus dieser Pflicht ein Profilierungsvorteil zu machen.
