Das Bild zeigt das Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel mit mehreren wehenden EU-Flaggen im Vordergrund.
Europäische Kommission verschiebt den Start der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) (Quelle: Pixabay)

Branche 2024-10-28T09:59:23.440Z DIY-Branche begrüßt Verschiebung des EUDR-Starts

Die drei Verbände der Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktbranche in Deutschland, Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), Herstellerverband Haus & Garten(HHG) und Industrieverband Garten (IVG), begrüßen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Anwendungsbeginns der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) um zwölf Monate. Aus Sicht der Verbände schaffe dies eine dringend benötigte Vorbereitungszeit für alle Partner in der Lieferkette bei der Belieferung von Holz- und Naturkautschukprodukten.

„Den weiteren Rückgang der weltweiten Waldflächen stoppen zu wollen, ist ein ebenso sinnvolles wie unterstützenwertes Ziel. Allerdings müssen die für diesen Weg notwendigen Maßnahmen für alle davon betroffenen Wirtschaftsbeteiligten auch leistbar sein“, wird Dr. Peter Wüst, Hauptgeschäftsführer des DIY-Handelsverbandes in einer Verbandsmitteilung zitiert.

Daher müsse das Regelwerk unbedingt noch einmal auf den Prüfstand, betont Norbert Lindemann, Geschäftsführer des HHG und warnt vor einem weiteren Bürokratiemonster, das die Unternehmen unnötig belaste: „Maßnahmen müssen immer in Hinblick auf ihre Wirkung betrachtet werden; und der durch Regelungen hervorgerufene bürokratische Aufwand muss dabei zwingend in einem sinnvollen und angemessenen Verhältnis stehen.“

Anna Hackstein, Geschäftsführerin des Industrieverband Garten, sieht hier „deutliche Verbesserungsmöglichkeiten“, u.a. etwa „durch das Streichen von Doppelprüfungen bereits komplett sorgfaltsgeprüfter Waren.“ Denn am Ende verursache Bürokratie eben auch Kosten – "Kosten für Wirtschaft und Verbraucher“, ergänzt Anna Hackstein.

Ausreichende Vorbereitungszeit nötig

Zusätzlich sind sich die Branchenvertreter einig, dass die von der EU-Kommission zur Verfügung zu stellenden Unterstützungsmaßnahmen, Tools, Datenbanken und ggf. delegierte Verordnungen nun weit vor dem Geltungsbeginn der EUDR operativ einsatzfähig sein müssen. Nur so seigewährleistet, dass sich alle Wirtschaftsbeteiligten auf die neuen Anforderungen ausreichend vorbereiten können. Insbesondere wird hierzu zeitnah das Benchmarking-System mit der Einordnung der Herkunftsländer in verschiedene Risikostufen benötigt, um die notwendige Klarheit für die nationalen Produzenten und Hersteller, aber ebenso für die internationalen Geschäftspartner zu schaffen.

Die DIY-Verbände stellen zudem die Frage, ob die überregulierte Risikoprüfung mittels Geolokationsabgleich durch die gesamte Lieferkette hindurch wirklich ein angemessenes, regulatorisches Mittel ist, um das Umgehungs- und Vermischungsrisiko und die Falschdeklarationen von Holzprodukten auszuschließen. Selbstverständlich ist im Sinne der EUDR die Vermischung von Rohstoffen und Erzeugnissen mit unbekannten Herkünften, die potenziell ein Entwaldungsrisiko in sich tragen, auszuschließen. Hier kann aber die Weiterentwicklung bestehender Zertifizierungssysteme das bessere, weileffizientere Mittel der Wahl sein, teilen die Verbände in einer gemeinsamen Erklärung mit.

zuletzt editiert am 28. Oktober 2024