Deutsche Umwelthilfe DUH Agnes Sauter
Agnes Sauter wird bei den Kölner Gesprächen von BaumarktManager am 26. September über die Aufgaben der DUH referieren. (Quelle: DUH/Andreas Kochlöffel)

Branche 2019-07-24T00:00:00Z DUH kritisiert Rechtsverstöße bei Rücknahmepflicht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Testbesuche im Einzelhandel durchgeführt um festzustellen, inwieweit die Rücknahmepflicht von Elektroschrott erfüllt wird. Gesetzesverstöße hat es offenbar bei 25 der untersuchten 55 Märkte gegeben.

Aktuelle Testbesuche der DUH hätten belegt, dass der Handel gesetzliche Rücknahme- und Informationspflichten für Elektroaltgeräte weiter im großen Umfang unterläuft, ohne dass die für die behördlichen Kontrollen zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder tätig werden. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband kritisiert die festgestellten Verstöße als schwerwiegend und wird gegen Unternehmen vorgehen, die die gesetzlichen Pflichten missachten.

Seit dem 24. Juli 2016 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information über deren Rückgabemöglichkeiten. Demnach können Verbraucher alte Elektrogeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen. Die kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich. Allerdings setzen große Teile des Handels die Rücknahmeverpflichtung nicht um, wie Testbesuche der DUH im ersten Halbjahr 2019 zeigen. Von den insgesamt 55 Geschäften schnitten unter anderem Filialen namhafter Unternehmen wie Apple, Media Markt, Obi, Saturn und Toom besonders schlecht ab. Die DUH fordert die Handelsunternehmen auf, die Gesetzesverstöße sofort zu beenden und Verbraucher aktiv darüber aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können.

In Filialen von Cyberport, Hornbach, Media Markt, Saturn und bei vielen weiteren Händlern konnten laut DUH keine Informationen zu den gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten gefunden werden. In einigen Filialen, wie etwa bei Apple oder Toom, waren zwar Hinweise vorhanden, jedoch so versteckt, dass Kunden sie praktisch nicht wahrnehmen konnten.

15 Händler verweigerten die Rücknahme von großen oder kleinen Elektroaltgeräten. So hieß es in Märkten von Apple, Globus, Obi, Porta und Roller fälschlich, dass eine Rückgabe kleiner Elektroaltgeräte oder Altlampen gar nicht oder nur bei Kauf eines neuen Geräts möglich sei. Filialen von Media Markt und Obi verlangten für die Rückgabe eines Großgeräts unrechtmäßig eine Gebühr. Märkte von Toom und Hornbach lehnten die Rückgabe der Großgeräte schlicht ab. Filialen von Galeria Kaufhof und Conrad verweigerten bei Lieferung eines neuen Geräts gesetzeswidrig die kostenlose Mitnahme des Altgeräts.

„Das Missachten gesetzlicher Pflichten wird durch das völlige Fehlen behördlicher Kontrollen salonfähig gemacht. Die für den Vollzug verantwortlichen Bundesländer und unteren Behörden müssen Umweltgesetze endlich ernst nehmen und Verstöße sanktionieren, sonst nimmt sie keiner mehr ernst. Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, sagt die DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung Agnes Sauter.

Agnes Sauter wird bei den Kölner Gesprächen von BaumarktManager am 26. September über die Aufgaben und das Engagement der DUH referieren.

zuletzt editiert am 25. Juni 2021
Newsletter