Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) und die innatura gGmbH fordern, Sachspenden an gemeinnützige Institutionen vollständig von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Vernichtung von Überhängen und Retouren soll so vermieden werden.
„Der Staat muss hier vom Bremser zum Förderer der Spendenbereitschaft in Deutschland werden“, so bevh-Präsident Gero Furchheim. Weiter: „Wenn Sachspenden an gemeinnützige Institutionen steuerlich mit einem Wert von 0 Euro veranlagt würden, läge hier der effektivste Hebel, um die Vernichtung von Überhängen und Retouren zu vermeiden.“ Ein Schritt, der längst überfällig und im Sinne der Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz unabdingbar ist.
Ein Teil aller Produkte, die ursprünglich zum Verkauf bestimmt waren, wird derzeit oftmals noch entsorgt, statt nachhaltig genutzt. Dies betrifft sowohl Hersteller als auch Stationär- und Onlinehandel. Entsorgt werden so nicht nur defekte, sondern zu einem sehr kleinen Teil auch noch funktionsfähige Waren. Hersteller und Händler würden solche Waren an gemeinnützige Organisationen spenden, wie etwa Mutter/Kind-Einrichtungen, Flüchtlingshilfe, Bildungsträger, Obdachloseninitiativen und viele andere Bedürftige. Ist bei Spenden der Aufwand für Buchhaltung, Lagerung und Transport schon beachtlich, kommt der steuerliche Aufwand als massive Hürde hinzu. Aktuell entscheiden sich zwei von drei Unternehmen, die sich für Sachspenden interessieren, wegen der damit verbundenen Unsicherheiten und Kosten gegen eine Spende.
Die umsatzsteuerliche Problematik und einen Weg zu ihrer Lösung zeigt die vom bevh herausgegebene und in Partnerschaft mit der gemeinnützigen Spendenplattform innatura sowie der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) erstellte Broschüre „Spenden statt entsorgen!“ auf. Ein bundeseinheitlicher Erlass über die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage würde Rechtssicherheit für spendenwillige Unternehmen schaffen und könnte letztendlich zu einer Umsatzsteuerbefreiung auf Sachspenden an gemeinnützige Organisationen führen.
