Bereits am 20. Oktober 2023 hatte der Bundesrat den Entwurf einer neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr mit dem Hinweis, dies seien zu "starre Zahlungsziele" in einer Stellungnahme abgelehnt. Auch der HDE und andere Handelsverbände sowie der BHB schließen sich dieser Ablehnung an.
Aus Sicht der BHB schafft das geplante Verfahren einen enormemn Verwaltungsaufwand, löst einen zusätzlichen Kostenschub aus und führt letztendlich zu Wettbewerbsverzerrung, die gerade kleine Handelsunternehmen deutlich benachteiligen würde. Die zwingende staatliche Regulierung habe nicht, wie ihr Titel besagt, primär das Einhalten des pünktlichen Zahlungsverkehrs zur Folge, sondern stelle das hohe Gut der Vertragsfreiheit erheblich infrage, heißt es in einer Mitteilung des BHB.
Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, das Zahlungsziel grundsätzlich und zwingend auf 30 Tage im gesamten B2B-Verkehr festzulegen. Abweichende Vereinbarungen mit längeren Fristen wären danach unzulässig. Die unflexible Regulierung führe für die Bau- und Gartenfachmärkte fast zwangsläufig zu einer deutlichen Benachteiligung, so der BHB. Gerade bei einer niedrigen Lagerumschlagsgeschwindigkeit (LUG) im Non-Food-Handel habe eine kurzfristige Zahlungspflicht u.a. zu einem erheblich größerem Zinsaufwand zur Folge, was gerade den Handel in Zeiten schwacher Umsatzentwicklung deutlich belaste und so gegenüber anderen Wirtschaftsregionen zu echten Wettbewerbsverzerrungen führen könne (ein durchschnittlich großer Baumarkt führt bis zu 100.000 Artikel mit einer Umschlagszahl von 2-3 direkt im Bestand). Auch müssten z.B. geplante Saisonorders (z.B. für Gartenmöbel, Grills etc.) bei der neuen Regelung quasi lange vorfinanziert werden, was eine zusätzliche Belastung auslöse. Ebenfalls wäre dann ein Vorbezug, wie er oft von der Industrie erwünscht wird, nicht mehr möglich, teilt der Verband weiter mit.
Unflexible Regelungen schaffen Liquiditätsengpässe
Schon der Bundesrat hatte die „starren Zahlungsziele“ des Verordnungsvorschlags abgelehnt. „Die Länderkammer hat zurecht erkannt, dass auch ein Lieferant ein Interesse an längeren Zahlungsfristen haben kann. Wie vom Bundesrat gefordert, muss es deshalb auch in Zukunft möglich bleiben, längere Zahlungsfristen zu vereinbaren, wenn dies für keine Vertragspartei grob unbilllig ist“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nur so werde dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und den Interessen der Parteien in den Vertragsbeziehungen hinreichend Rechnung getragen. Unflexible Regelungen sieht der HDE mit der Gefahr erheblicher Liquiditätsprobleme verbunden.
Handel sieht neues „Bürokratiemonster“ bei der Überwachung
BHB und HDE können auch der Forderung der EU-Kommission nach ein einer Kontrollinstanz nichts Positives abgewinnen: „Der in den letzten Jahren noch einmal deutlich dichter gewordene Bürokratie-Dschungel muss eigentlich gelichtet werden, eine neue Behörde verkompliziert die Prozesse stattdessen zusätzlich und ist angesichts gut funktionierende zivilrechtlicher Instanzen völlig unnötig“, betont BHB-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst.
Für den HDE funktioniert das bestehende Instrumentarium zur Durchsetzung zivilrechtlicher Vorgaben bereits sehr effizient. "Wir reden viel von Entbürokratisierung und sollen dann ohne Not neue staatliche Stellen ohne konkreten Nutzen für die Wirtschaft etablieren“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.
