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Quelle: HDE

Grüne Fakten 2020-05-14T00:00:00Z HDE fordert Verlängerung der Schonfrist bei Kassengesetz

Seit dem 1. Januar besteht im Einzelhandel die Pflicht, Registrierkassen mittels einer technischen Sicherheitseinrichtung umzurüsten. Strafen bei Nichteinhaltung wird es jedoch erst ab Herbst geben. Nach Ansicht des Handelsverband Deutschland (HDE) ist die Schonfrist in Zeiten von Corona noch nicht ausreichend.

Mit dem neuen Kassengesetz will die Bundesregierung die Steuerhinterziehung bekämpfen. Ursprünglich sollte die Pflicht zur Umrüstung der Kassen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung bereits seit Jahresanfang greifen. Zu diesem Zeitpunkt gab es allerdings nur wenige technische Lösungen. Daher wurde die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 1. Oktober 2020 verlängert.

Aufgrund der Corona-Krise sei das immer noch nicht genug, meint der Handelsverband Deutschland (HDE): „Das Ende der Nichtbeanstandungsfrist trifft nun auf einen Einzelhandel, der sich angesichts der Coronakrise mitten im Existenzkampf befindet. Bei vielen Unternehmen geht es jetzt um jeden Euro, da sind oft mehrere tausend Euro zur Kassenumrüstung derzeit nicht die wichtigste Investition. Das sollte auch die Finanzverwaltung einsehen und den Aufschub verlängern“, so HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.

Der Kampf gegen Steuerhinterziehung liege auch im Interesse der Einzelhändler, schließlich dürften die ehrlichen keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber den unehrlichen Unternehmen haben. Jetzt aber gelte es, zunächst alle Ressourcen in den Erhalt der Unternehmen zu stecken. „Wenn die Händler ihr letztes Geld in die Kassenumrüstung investieren müssen und dann in die Insolvenz gehen, ist niemandem geholfen. Dann sinken auch die Steuereinnahmen. Hier ist jetzt Augenmaß gefordert“, so Brügelmann.

zuletzt editiert am 25. Juni 2021
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