Hellweg und BayWa Bau- & Gartenmärkte haben beim Amtsgericht in Essen ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Die operative Verantwortung verbleibt dabei vollständig bei der Geschäftsführung, die das Unternehmen weiterhin eigenständig leitet. Das Gericht hat beiden Anträgen zugestimmt.
Um den besonderen Anforderungen der Eigenverwaltung gerecht zu werden, wurden zwei erfahrene Sanierungsexperten von der Wirtschaftskanzlei Görg in die Geschäftsführung berufen: Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Rechtsanwalt Dr. Karl-Friedrich Curtze verfügen über langjährige Erfahrung in der Restrukturierung von Unternehmen und haben bereits eine Vielzahl von Sanierungsverfahren erfolgreich begleitet.
„Das eingeleitete Verfahren eröffnet die Möglichkeit, notwendige Anpassungen strukturiert anzugehen und die wirtschaftliche Stabilisierung voranzutreiben. Gleichzeitig werden wir den Austausch mit allen wesentlichen Verfahrensbeteiligten intensiv fortführen, um gemeinsam tragfähige Zukunftslösungen für das Unternehmen zu erarbeiten“, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle. Sein Kollege Dr. Karl- Friedrich Curtze ergänzt: „Im Zuge der Sanierung werden wir sämtliche Kosten- und Ertragsstrukturen überprüfen. Dazu gehört auch eine Analyse des bestehenden Filialnetzes und seiner zukünftigen Ausrichtung.“
Das zuständige Gericht hat zudem mit Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL Boelge Rohde Luebbehuesen einen vorläufigen Sachwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Verfahren im Interesse der Gläubigerinnen und Gläubiger zu begleiten und den gesamten Prozess im gerichtlichen Auftrag zu überwachen. Darüber hinaus wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss mit Repräsentanten der wesentlichen Gläubigergruppen eingesetzt, der die Sanierung konstruktiv unterstützt.
