In dreizehn Bundesländern können alle Verbraucher Baumärkte ohne Einschränkungen besuchen. In Sachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben Ungeimpfte derzeit keinen Zutritt zu diesen Geschäften. Ausnahmen gibt es für in Baumärkte integrierte Gartencenter.
Nach den Bund-Länder-Beratungen in der vergangenen Woche haben die Länder ihre Corona-Schutzverordnungen angepasst. Demnach sind und bleiben in weiten Teilen Deutschlands die Baumärkte als Geschäfte des täglichen Bedarfs uneingeschränkt für Verbraucher geöffnet. Dies gilt jedoch nicht für Sachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. In diesen drei Bundesländern dürfen momentan nur Geimpfte und Genesene in Baumärkten einkaufen.
Ausnahmen gibt es für in Baumärkte integrierte Gartencenter. Dies heißt aber nicht, dass diese generell überall für Ungeimpfte zugänglich sind. Grundsätzlich sollten sich Verbraucher vorab auf den Websites der jeweiligen Unternehmen darüber informieren, welche Maßnahmen in ihrem Baumarkt vor Ort aktuell gelten.
Wie Bauhaus auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, finden in Sachsen und Nordrhein-Westfalen (ab 8. Dezember) „vollständige Kontrollen“ am Eingang der Filialen statt. In Rheinland-Pfalz sind „stichprobenartige Kontrollen“ vorgesehen. Die Mannheimer Baumarktkette weist zudem darauf hin, dass Gewerbetreibende aktuell überall von der 2G-Regel ausgenommen sind.