Das Bundeskartellamt hat sich gegenüber Amazon durchsetzen können. Im November 2018 leitete die Behörde gegen den Onlineriesen eingeleitet, jetzt ändert Amazon seine Geschäftsbedingungen. Marktplatzhändler profitieren davon.
Das Bundeskartellamt teilt heute mit, dass es sein Missbrauchsverfahren gegen Amazon bezüglich der Überprüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestimmter Verhaltensweisen gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de eingestellt hat. Amazon hat seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Marktplatzhändler in den vom Bundeskartellamt beanstandeten Punkten geändert und weitere Änderungen des Marktplatzbetriebs zugesichert, mit denen die wettbewerblichen Bedenken in Bezug auf die gerügten Verhaltensweisen ausgeräumt werden. Die Änderungen stellen nun erhebliche Verbesserungen für die Marktplatzhändler dar, ohne dass die Interessen der Kunden auf dem Marktplatz, insbesondere die Servicequalität, dadurch beeinträchtigt werden soll. Amazon nehme die Änderungen in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur für den deutschen Marktplatz amazon.de vor, sondern auch für alle europäischen Marktplätzen (amazon.co.uk, amazon.fr, amazon.es, amazon.it) sowie weltweit auf allen seinen Online-Marktplätzen einschließlich des US-amerikanischen und der asiatischen Marktplätze, so die Behörde.
Zu den Händlerbeschwerden
Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Händlern hatte das Bundeskartellamt das Missbrauchsverfahren Ende November 2018 wegen des Verdachts auf missbräuchliche Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen auf dem deutschen Marktplatz amazon.de eingeleitet. Beanstandet wurden verschiedene missbräuchliche Regeln und Verhaltensweisen von Amazon beim Betrieb von amazon.de. Dazu gehören u.a. die intransparente Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen, überraschende und teilweise nicht oder nur formelhaft begründete Kündigungen und Sperrungen, die fehlenden Möglichkeiten für Händler, eine vertragskonforme Leistung von Amazon durchzusetzen sowie streitige Sachverhalte aufzuklären, die Schlechterstellung von Händlern im Zusammenhang mit Kundenbewertungen, die Verpflichtung der Händler zur umfassenden Übertragung von Nutzungsrechten an Produktmaterial (insbesondere Bildern), die Verpflichtung der Händler zur Kostenübernahme bei offensichtlich unberechtigten Kundenretouren und verschiedene weitere Regelungen und Verhaltensweisen des Marktplatzes.
Amazon vermeidet Bußgeld
Amazon will den Händlern nun entgegenkommen und die bisher sehr einseitigen Regeln ändern. Bisher war es für die Händler schwer zu überblicken, welche Bestimmungen auf der Amazon-Plattform für sie gelten. Die begrenzte Transparenz und Auffindbarkeit der Geschäftsbedingungen war kein konkreter Missbrauchsvorwurf. Nunmehr sollen alle Regelungen besser auffindbar zur Verfügung stehen, insbesondere sämtliche Programmrichtlinien über einen Hyperlink in den BSA (Business Solutions Agreement) zugänglich sein.
Außerdem sind Händler, die Amazon verklagen wollen, bisher gezwungen gewesen, die Klage in Luxemburg über dortige Anwälte zu erheben, da in den Geschäftsbedingungen für die europäischen Marktplätze Luxemburg als ausschließlicher Gerichtsstand vorgegeben ist. Auf diese Ausschließlichkeit hat Amazon nun sowohl in den Geschäftsbedingungen für den Marktplatz (BSA) als auch in den Geschäftsbedingungen für Zahlungsverkehr (Amazon Payments Agreement „APE“) für Europa verzichtet.
Weitere Änderungen werden in den Sperrung- und Kündigungsfristen ebenso wie in Fragen der Produkthaftung, der Geheimhaltungspflicht, bei Retouren und Erstattungen vorgenommen. Die Änderungen sollen ab dem 16 August wirksam werden. Durch die Zugeständnisse gegenüber den Forderungen des Bundeskartellamtes vermeidet Amazon die Zahlung eines Bußgeldes.
