Eine schwarze Geldbörse, aus der mehrere Euro-Scheine herausragen, liegt auf einer dunklen Oberfläche.
Der VDG befürchtet, dass Lohnabstände unter Druck geraten. (Quelle: Tom, Pixabay)

Grüne Fakten 2025-07-14T07:23:24.988Z Mindestlohn: Herausforderungen für Gartencenter-Betriebe wachsen

Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen anzuheben: Ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euto, ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Dieser Beschluss der Tarifkommission könnte laut einer Mitteilung des VDG erhebliche Herausforderungen für die Grüne Branche mit sich bringen – nicht primär, weil der Mindestlohn als solcher nicht gezahlt werden kann, sondern wegen der dynamischen Folgewirkungen auf die gesamte Lohnstruktur in den Betrieben.

Viele Garten-Center zahlen ihren Mitarbeitenden heute bereits selbstverständlich Löhne oberhalb des Mindestlohns – sei es auf Basis des Tarifvertrags Gartenbau oder betrieblicher Regelungen. Das eigentliche Hürde liegt nicht im Mindestlohn selbst, sondern darin, dass durch die Anhebung der untersten Lohngruppe die Abstände zu den Fach- und Führungskräften schrumpfen, so der VDG. Das setzt automatisch neue Erwartungen bei qualifizierten Mitarbeitenden frei, die ihre fachliche Leistung zu Recht höher gewichtet sehen – ein kostentreibender Effekt, der strukturell wirkt.

Die geplante Anhebung stellt nach Angaben des Verbandes viele Betriebe auch deshalb vor Herausforderungen, weil sie künftig gezwungen sein werden, auch für einfachste, oft niedrigqualifizierte Tätigkeiten einen Stundenlohn zu zahlen, der aus Arbeitgebersicht nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Wertschöpfung dieser Tätigkeiten steht. In der Folge geraten Personalentscheidungen zunehmend unter wirtschaftlichen Vorbehalt. Die möglichen Auswirkungen sind laut VDG etwa Stellenabbau, Preisanpassungen und Verstärkung des Fachkräftemangels.

zuletzt editiert am 14. Juli 2025