Justizia
Symbolbild (Quelle: pixabay)

Grüne Fakten 2024-02-26T23:00:00Z OLG-Entscheidung: Klarheit für den Sonntagsverkauf in Gartencentern in NRW

Das Oberlandesgericht Hamm verhandelte kürzlich einen Rechtsstreit, bei dem es um die Frage ging, ob der Verkauf bestimmter Produkte an Sonn- und Feiertagen gegen geltendes Recht verstößt.

Wie der VDG mitteilt, stellte das OLG klar, dass der Verkauf von Produkten wie künstlichem Tannengrün, Christbaumschmuck, Deko-Zimtstangen und Christbaumkugeln aus Glas als Teil des Randsortiments anzusehen ist und somit den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht.

Das OLG sieht grundsätzlich den Verkauf von Artikeln des Randsortimentes, die unabhängig von Artikeln des Hauptsortimentes sind, als rechtens an. Diese Entscheidung schaffe etwas Klarheit, was den Verkauf von Artikeln an Sonn- und Feiertagen betrifft, so der VDG.

zuletzt editiert am 26. Februar 2024
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