BHB-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst.
BHB-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst (Quelle: IVG)

Branche 2026-07-10T07:36:50.339Z Partnerverbände IVG, HHG und BHB: Warnung vor Start der EmpCo-Richtlinie ohne Übergangsfristen

Der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), der Herstellerverband Haus & Garten (HHG) und der Industrieverband Garten (IVG) kritisieren das Fehlen von Abverkaufsfristen bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie deutlich. Obwohl die neuen Vorgaben bereits zum 27. September 2026 in Kraft treten, sollen sie unmittelbar auch für bereits produzierte und im Handel befindliche Ware gelten. Nach Einschätzung der Verbände hätte dies gravierende Folgen für Unternehmen, Handel und Umwelt.

Die Garten- und Baumarktbranche unterscheidet sich grundlegend von anderen Handelssegmenten, insbesondere vom Lebensmitteleinzelhandel. Viele Produkte weisen deutlich längere Umschlagszeiten auf; zum Sortiment gehören zudem zahlreiche sogenannte „Langsamdreher“ – Artikel, die seltener gekauft werden, aber dennoch dauerhaft verfügbar sein müssen, um das Vollsortimentsversprechen gegenüber den Kunden zu erfüllen.

Problematisch für die Branche

Vor diesem Hintergrund sind die fehlenden Abverkaufsfristen bei der Umsetzung der Vorgaben der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) für die Garten- und Baumarktbranche besonders problematisch. Eine gemeinsame Mitgliederbefragung von BHB, HHG und IVG zeigt das Ausmaß der Betroffenheit deutlich: Im Handel und eigenen Lager sind Waren im Wert eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags von den neuen Kennzeichnungsvorgaben betroffen. Besonders kritisch: Rund 60 Prozent der betroffenen Produkte können nach Angaben der Unternehmen nicht nachträglich umetikettiert werden. Diese Waren wären ohne Abverkaufsfrist faktisch nicht mehr verkehrsfähig, obwohl sie technisch einwandfrei, sicher und funktionstüchtig sind.

Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die nationale Umsetzung der Richtlinie in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten noch immer aussteht. Viele Unternehmen können daher bis heute nicht abschließend beurteilen, welche konkreten Anforderungen künftig gelten werden und ob einzelne Mitgliedstaaten über die europäischen Vorgaben hinausgehende nationale Regelungen („Gold Plating“) einführen werden.

Fehlende Rechtssicherheit

Die fehlende Rechtssicherheit erschwert die Vorbereitung auf die neuen Vorgaben zusätzlich.Selbst dort, wo eine Anpassung grundsätzlich möglich wäre, entstehen erhebliche zusätzliche Belastungen, da diese meist händisch erfolgen müssten. Die Kosten für notwendige Neuetikettierungen und Umverpackungen liegen nach Angaben der Unternehmen kumuliert im achtstelligen Bereich. Hinzu kommt ein erheblicher logistischer Aufwand: Tausende bereits im Handel befindliche Produkte müssten zunächst zu den Herstellern zurücktransportiert werden, um dort – sofern überhaupt möglich – neu verpackt oder neu etikettiert zu werden. Diese Transporte verursachen nicht nur erhebliche Kosten, sondern auch zusätzliche, vermeidbare CO₂-Emissionen.

Noch gravierender ist die Tatsache, dass hunderttausende Produkte vernichtet werden müssten, obwohl diese vollständig verkehrsfähig und gebrauchstauglich sind. Auch bereits produzierte Verpackungsmaterialien – etwa Folien für Erdensäcke – wären im sechsstelligen Euro-Bereich betroffen und müssten entsorgt werden.

„Die Ziele der EmpCo-Richtlinie unterstützen wir ausdrücklich. Umso unverständlicher ist jedoch das vollständige Fehlen von Übergangsfristen. Dadurch entsteht eine Situation, in der viele einwandfreie Produkte vernichtet, Verpackungsmaterialien entsorgt und unnötige Transporte ausgelöst werden – mit erheblichen ökologischen und wirtschaftlichen Folgen“, erklären BHB, HHG und IVG.

Die Verbände warnen davor, dass die aktuelle Ausgestaltung der Regelung dem eigenen Anspruch an Nachhaltigkeit widerspricht. Statt Ressourcen zu schonen, würden funktionierende Warenkreisläufe unterbrochen und zusätzliche Emissionen verursacht.

Appell an politische Entscheidungsträger

BHB, HHG und IVG appellieren daher dringend an die politischen Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene, kurzfristig eine praxistaugliche Übergangsregelung zu schaffen. Bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie produzierte und in Verkehr gebrachte Waren sowie Verpackungen sollten weiterhin abverkauft bzw. aufgebraucht werden dürfen.

„Nachhaltigkeit bedeutet, Ressourcen zu erhalten und Verschwendung zu vermeiden. Eine Regelung, die zur Vernichtung einwandfreier Produkte führt, konterkariert dieses Ziel“, so die Verbände abschließend.

zuletzt editiert am 10. Juli 2026
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