Der Bundesrat hat das Aus für Plastiktüten an Ladenkassen besiegelt. Ausgenommen von dem Verbot sind dickere Mehrweg-Tüten und dünne Plastikbeutel für Obst und Gemüse.
Konkret geht es bei dem Verbot um sogenannte leichte Tragetaschen aus Kunststoff mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer, deren Verbrauch zuletzt ohnehin schon abgenommen hatte, nachdem viele Händler sich freiwillig verpflichtet hatten, sie nicht mehr umsonst abzugeben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) teilte mit, man habe seit 2015 die Ausgabe von Kunststofftragetaschen insgesamt um fast 70 Prozent zurückgefahren, das Verbot sei überflüssig.
„Die freiwillige Selbstverpflichtung ist ein voller Erfolg. Der Handel hat gezeigt, dass er ohne staatliche Regulierung einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz leistet. Das heute verabschiedete Verbot ist dementsprechend überflüssig. Das ist reine Symbolpolitik. Händler und Verbraucher haben ihr Verhalten längst eigenständig an die umweltbezogenen Herausforderungen unserer Zeit angepasst“, sagt die HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit, Antje Gerstein. Es sei bedauerlich, dass die Politik offenbar das große Engagement des Einzelhandels nicht ausreichend würdige und eine unnötige neue Vorgabe aufstelle.
Manche Geschäfte bieten schon jetzt keine Einweg-Plastiktüten an der Kasse mehr an, sondern setzen auf Alternativen aus Papier, Pappkisten oder Stoff. Inwiefern deren Ökobilanz im Vergleich zur Plastik-Tragetasche abschneidet, wenn sie nur einmal oder wenige Male verwendet werden, ist umstritten.
