Ob neues oder bestehendes Gebäude, ob zur Miete oder im Eigenheim – ab dem 1. Januar 2017 wird die Installation von Rauchmeldern nun auch in Nordrhein-Westfalen und im Saarland zur Pflicht. Baumärkte sollten mit einem entsprechenden Angebot auf die Gesetzesänderung in diesen Ländern vorbereitet sein.
In den meisten Bundesländern ist der Einbau von Rauchmeldern bereits Pflicht. Die offizielle Regelung lautet in den Bundesländern ähnlich, in Nuancen aber doch unterschiedlich: „Die Rauchmelderpflicht gilt (in privaten Wohnungen) für Neubauten, (genehmigungspflichtige) Umbauten sowie Bestandsbauten in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren und Treppen innerhalb von Wohnungen, die als Rettungswege gelten,“ kann es da beispielsweise heißen. In Nordrhein-Westfalen sind Eigentümer seit 1. April 2013 zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Ab 2017 wird diese Pflicht nun ausgeweitet, bzw. an die Regelung der anderen Länder angepasst. Dann müssen alle Wohnungen und Wohnhäuser in diesem Land mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Im Saarland gilt bereits die Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen. Dort endet jedoch die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten am 31. Dezember 2016.
Wer Rauchmelder anbringt, sollte die Betriebsanleitung beachten: Die Geräte sind jeweils mittig an der Decke zu platzieren, da Verbrennungsgase nach oben steigen. Im Durchschnitt reicht ein Gerät für einen rund 60 Quadratmeter großen Raum. In größeren Zimmern sind mehrere zu installieren. Ob Bewohner die Rauchmelderpflicht tatsächlich umsetzen, lässt sich nur schwer kontrollieren. Kommen bei einem Brand Menschen zu Schaden, drohen jedoch bei fehlenden oder nicht funktionierenden Rauchmeldern auch strafrechtliche Konsequenzen. Auch Versicherungen könnten im Schadensfall Leistungen kürzen, wenn keine Rauchmelder installiert sind. Diese Sachverhalte gilt es am PoS in den Baumärkten zu kommunizieren.
