Recht
Der Bundesgerichtshof fällt ein Urteil zum Rückruf (Quelle: Chris Ryan, iStock)

Handel 2017-07-31T00:00:00Z Rechtstipp: Bundesgerichtshof verlangt Rückruf von Herstellern

Hersteller, die sich gegenüber Dritten strafbewehrt verpflichten, ihre Waren nicht mehr zu bewerben, dürfen sich nicht darauf beschränken, das Produktdesign und ihre Werbemittel zu ändern. Hohe Vertragsstrafen können die Folge sein.

Hersteller, die sich strafbewehrt verpflichten, eine bestimmte Werbung zu unterlassen, dürfen sich nicht damit begnügen, künftiges Fehlverhalten zu unterlassen. Stattdessen müssen sie ihre Abnehmer kontaktieren und auffordern, die Produkte zurückzusenden oder die Werbeaussage zu entfernen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.05.2017 (Az.: I ZR 208/15) einen Hersteller zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt, der zwar seine bevorrateten Produkte verändert hatte, sich jedoch nicht darum bemühte, bereits ausgelieferte Produkte zurückzurufen.

zuletzt editiert am 25. Juni 2021