Toom Gartencenter Lockdown Corona
Gartencenter eines Toom-Markts (Quelle: BaumarktManager)

Handel 2021-04-29T00:00:00Z Sachsen geht Sonderweg bei Öffnung von Gartencentern

Die bundesweite „Notbremse“ sollte eigentlich für bundesweit einheitliche Corona-Regeln sorgen. Sachsen hält sich jedoch mit einer eigenwilligen Interpretation hinsichtlich der Öffnung von Gartencentern in Baumärkten nicht daran.

In Sachsen müssen in Baumärkte integrierte Gartencenter vom 1. Mai an schließen, sofern der Inzidenzwert jenseits von 100 liegt. Dies berichten verschiedene Medien unter Berufung auf das sächsische Sozialministerium. „Als Baumärkte gelten Märkte, in denen zu einem weit überwiegenden Anteil Baustoffe und Werkzeuge verkauft werden. Sofern hier ein Gartencenter angeschlossen ist, zählt dies zum Baumarkt und damit ist auch dessen Öffnung untersagt“, so das Ministerium. „Click & Meet“ dürfe weiter bis zu einer Wocheninzidenz pro 100.000 Einwohner von 150 und „Click & Collect“ inzidenzunabhängig für das gesamte Sortiment angeboten werden.

Die Regelung ab 1. Mai gilt laut Ministerium „vorbehaltlich konkreterer Ausführungen des Bundes, welche bislang aber nicht vorgelegt wurden“.

Auf Nachfrage von BaumarktManager teilte das Ministerium mit, „nach derzeitigem Stand“ sei nicht mit Konkretisierungen durch den Bund zu rechnen. Dieser habe bereits erklärt, „dass die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes bei den Landesbehörden liegt und diese dem § 28b IFSG nichts hinzufügen, aber darüber hinausgehende strengere Regelung erlassen können“.

Erlaubt ist laut Gesetz ausdrücklich die Öffnung von Gartenmärkten (§ 28b Abs. 1 Nr. 4). „Alle nicht in dieser Positivliste aufgeführten Läden oder Märkte sind nach sächsischer Auffassung geschlossen zu halten, was ebenfalls für Baumärkte, inklusive aller Abteilungen, gilt“, so das Ministerium.

zuletzt editiert am 24. Juni 2021