Ab April 2020 will Stihl den Versand seiner Motorsägen für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und die Schweiz freigeben. Grund dafür ist eine Entscheidung der französischen Kartellbehörden.
Stihl arbeite derzeit an der Ausgestaltung der Qualitätskriterien zum Versand von Motorsägen im Sinne seiner Markenphilosophie, teilt das Unternehmen mit. Unter anderem werden neue qualitative Anforderungen an die eigenen Onlineshops der Partnerhändler erarbeitet und in die bestehenden Richtlinien für den Internetvertrieb integriert. Bis Ende Februar will Stihl seine Fachhandelspartner ausführlich über alle geplanten Änderungen informieren.
Die Freigabe für den Versand folgt aus der Entscheidung der französischen Kartellbehörde, die die bislang von Stihl praktizierte Versandbeschränkung bei Motorsägen als unzulässig eingestuft hat. Das zuständige Gericht hat die Entscheidung der Kartellbehörde bestätigt. Aufgrund dieses Urteils ist Stihl eigenen Angaben zufolge verpflichtet, den Versand von Motorsägen für den französischen Markt bis spätestens April 2020 freizugeben und seine Fachhandelsverträge entsprechend anzupassen. Um den Fachhandelspartnern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz auch in Zukunft einheitliche Kriterien für den Vertrieb aller Produkte zu gewähren, will das Unternehmen den Versand seiner Motorsäge ab April 2020 nicht nur in Frankreich, sondern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz freigeben.
Rechtsmittel eingelegt
Stihl sei weiterhin davon überzeugt, dass die Versandbeschränkung von Motorsägen zugunsten der Sicherheitsbedürfnisse seiner Kunden – auch in Frankreich – kartellrechtlich zulässig seien. Vorhergehende Gespräche mit Wettbewerbsbehörden anderer europäischer Länder stützten diese Überzeugung. Man habe deshalb Rechtsmittel gegen das Urteil des französischen Gerichts eingelegt. Dies habe jedoch keine aufschiebende Wirkung, weshalb Stihl das Gerichtsurteil bis spätestens April 2020 umsetzen werde.
