Der Industrieverband Garten (IVG) e.V. weist die Aussagen in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem Torfabbau in Niedersachsen entschieden zurück. Die öffentliche Darstellung suggeriert, das Gericht habe in der Hauptsache über die Verfassungsmäßigkeit des vollständigen Torfabbauverbots entschieden und dieses bestätigt. Dies sei sachlich falsch, teilt der IVG mit.
Tatsächlich habe das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Torfabbauunternehmens gegen das Torfabbauverbot in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Klimagesetz für unzulässig erklärt (1 BvR 2681/24) und die Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Eine inhaltliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Totalverbots ist nicht erfolgt. Entsprechende Aussagen, wonach der Eingriff „verhältnismäßig und verfassungsgemäß“ sei, finden sich im Beschluss an keiner Stelle, heißt es in der Mitteilung des IVG.
„Die Darstellung des Umweltministeriums ist juristisch nicht haltbar. Das Gericht hat ausdrücklich nicht in der Sache entschieden. Wer etwas anderes behauptet, betreibt politische Deutung, aber keine rechtliche Einordnung“, erklärt Philip Testroet, stellvertretender Geschäftsführer des IVG.
Der IVG hält fest: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine Bestätigung des niedersächsischen Torfabbauverbots. Die verfassungsrechtlichen Fragen zur Verhältnismäßigkeit, zur tatsächlichen Klimawirkung und zu den Grenzen staatlicher Eingriffe sind weiterhin offen und werden nun von den Fachgerichten zu klären sein. Eine sachliche und differenzierte Debatte bleibt daher dringend notwendig.
Der IVG fordert laut Mitteilung eine Rückkehr zur Torfgewinnung mit Klimakompensation nach dem NABU-IVG-Konzept. Dieses ermögliche eine verantwortungsvolle Nutzung regionaler Ressourcen und schaffe gleichzeitig neue, wiedervernässte Moorflächen – finanziert durch die Industrie, so der IVG. Damit lassen sich Klimaschutz, Ressourcensicherung und Naturschutz vor Ort sinnvoll verbinden. Gleichzeitig schafft es Versorgungssicherheit für den heimischen Gartenbau.
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