Batterien von Varta
Der Batteriehersteller setzt ein klares Zeichen für Menschenrechte. (Quelle: Varta)

Industrie 20. December 2022 Varta verabschiedet Grundsatzerklärung für Menschenrechte

Im Rahmen seiner ESG-Bestrebungen hat der Vorstand von Varta eine Grundsatzerklärung für Menschenrechte verabschiedet. Zudem will das Unternehmen mit dem Beitritt in den UN Global Compact ein klares Zeichen für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung setzen.

Das Unternehmen verpflichte sich "zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, zur Stärkung der Menschenrechte und zur Ermöglichung von Abhilfe für Betroffene im Falle von festgestellten Menschenrechtsverletzungen", heißt es in einer Mitteilung der Varta AG. Dieser Grundsatz gelte für alle Geschäftsbereiche an allen Standorten und in den Wertschöpfungsketten. Im eigenen Geschäftsbereich würden diese Werte sowohl im operativen Geschäft als auch bei außergewöhnlichen Aktivitäten, wie etwa bei Bauprojekten berücksichtigt. Mit der Verabschiedung der Erklärung erfüllt das Technologieunternehmen nach eigenen Angaben auch eine Anforderung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

"Mit der Erklärung, die auf international anerkannten Rahmenwerken beruht, haben wir eine verbindliche Grundlage geschaffen, auf die wir in den nächsten Jahren bauen werden", sagt Rainer Hald, Chief Technology Officer der Varta AG.

Mit dem Beitritt zum UN Global Compact zeigt das weltweit tätige Unternehmen aus Ellwangen (Baden-Württemberg) eigenen Angaben zufolge die strategische Verankerung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Auf der Grundlage von zehn universellen Prinzipien und den 17 Sustainable Development Goals (SDG) verfolgt der UN Global Compact die Vision einer inklusiveren und nachhaltigen Wirtschaft

zuletzt editiert am 20.12.2022