Der Verband Deutscher Garten-Center (VDG) schließt sich im Sinne seiner Mitgliedsbetriebe der Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) an und verlangt, den Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in Restaurants über den 31.12.2023 beizubehalten.
Sollte ab dem 1. Januar 2024 wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf Speisen gelten, wären Garten-Center und Baumärkte, die ein Café betreiben, unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. „Gerade jetzt werden unsere Mitgliedsbetriebe mit immer weiter steigenden Kosten in der Gastronomie konfrontiert, beispielsweise für Energie und Personal. Die Mehrwertsteuererhöhung würde die Situation weiter verschärfen. Das wäre nicht mehr tragbar,“ wird Thomas Buchenau, Geschäftsführer des VDG, in einer Mitteilung zitiert. Die notwendige Erhöhung der Verkaufspreise sei an die Kundinnen und Kunden nicht vermittelbar, stellt der Verband fest. Darüber hinaus erinnert der VDG daran, dass die 7-%-Besteuerung auch aus europapolitischen Gründen ein Gebot der Gleichbehandlung sei. Immerhin gilt in 23 von 27 Mitgliedsstaaten der reduzierte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie.