Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bedauert, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der europäischen Verpackungsvorgaben bestehende nationale Gestaltungsspielräume nicht genutzt hat. Mit dem nun vom Bundestag beschlossenen Verpackungsgesetz bleiben Möglichkeiten unberücksichtigt, die EU-Verpackungsverordnung bürokratieärmer umzusetzen, heißt es in einer Mitteilung.
Mit der zunächst grundsätzlichen Einbeziehung von Transportverpackungen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen wird ein neues Regelungsinstrument geschaffen, dass nach den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung nicht erforderlich ist. „Dies steht im erheblichen Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine 1:1-Umsetzung von EU-Regelungen vorsieht“, kritisiert Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender ZVG-Generalssekretär.
Die Rücknahme und Zuführung zur Verwertung für Transportverpackungen funktionieren im Business-to-Business -Geschäft. Die deutliche Ausweitung der Systembeteiligungspflicht auf die Business-to Consumer-Geschäfte lehnt der ZVG laut Mitteilung ab. Sie schafft neue Bürokratie, Zulassungspflichten, Meldepflichten und belastet die Unternehmen mit neuen überflüssigen Kosten. Dies gelte auch für die neue Zulassungspflicht für Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, die erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand mit sich bringe, heißt es von Seiten des ZVG.
