Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. (Quelle: BMWK/Dominik Butzmann)

Handel 2023-08-17T22:00:00Z Wärmeplanung: Ampel bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatten den Entwurf eingebracht.

Das Gesetz sieht auch vor, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Zudem enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.

Einheitliche Standards für ganz Deutschland

„Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird. Antworten auf diese Fragen sollen künftig schnell und einfach zu finden sein. In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig“, kommentiert Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Bund fördere die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro. Auf die Bürgerinnen und Bürger komme kein Mehraufwand zu, so Geywitz.

Tragfähige Transformationspfade

„Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten“, sagt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, zu dem Gesetzentwurf.

Wärmewende muss planbar und finanzierbar sein

„Die Wärmewende muss umgesetzt werden – das geschieht durch die Bauindustrie“, lässt sich Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, in einer Verbandsmitteilung zitieren. „Was es jetzt braucht, ist eine hohe Verbindlichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer. Im Klartext: Die Wärmewende muss planbar und die bezogene Wärme finanzierbar sein. Es darf nicht das gleiche wie aktuell im Wohnungsbau passieren, dass sich Menschen die hohen Kosten nicht leisten können. Sonst wird die Wärmewende zu einer sozialen Frage, was vermieden werden muss. Die 500 Millionen des Bundes können deshalb nur ein Anfang sein, um die Planung anzuschieben. Wenn Wärme aber ein zentraler Bestandteil der Gebäudeenergie werden soll, braucht es für die Umsetzung eine wesentlich größere Unterstützung der Kommunen, die die hohen Investitionen aus eigener Kraft nicht stemmen können“, so Müller weiter.

zuletzt editiert am 17. August 2023
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