Europa-Flagge
Der Rat der Europäischen Union will die Regeln für alle Fernabsatzverträge ändern. (Quelle: Pixabay/Capri23auto)

Handel

3. March 2023 | Teilen auf:

Widerrufbutton im Onlinehandel: Unnötige Regelung

Der Bevh sieht die vom Rat der Europäischen Union geplante Änderung der Richtlinie zum Fernabsatz kritisch. Danach sollen Onlinehändler unter anderem verpflichtet werden, für jede Bestellung einen einfachen Widerrufsbutton anzubieten. Außerdem sollen Verbraucher Warenbestellungen nur mit ihrem Namen und der Vertragsnummer widerrufen können. Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa beim bevh, äußert hierzu deutliche Bedenken:

"Hier soll reguliert werden, was bislang kein Problem war. Nirgendwo ist die Rückgabe von Waren so einfach wie im E-Commerce. Die zusätzlichen Regeln verschaffen den Kunden also keinerlei Verbesserungen – im Gegenteil. Bestellungen zu widerrufen, wird sogar komplizierter als bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. Schon allein aus Gründen der Kundenbindung achtet der Onlinehandel bereits darauf, dass Verbraucher das Widerrufsrecht unkompliziert und nutzerfreundlich ausüben können.“

Die Vorgaben der EU seien zu pauschal und mit heißer Nadel gestrickt, ist Alien Mulyk überzeugt. Sie macht dies etwa daran fest, dass die Möglichkeit von Teilwiderrufen nicht berücksichtig wurde: "Bisher waren die Händler frei darin zu bestimmen, wie der Widerruf erfolgen soll und konnten Teilwiderrufe praxisnah berücksichtigen. Die starre Vorgabe des Gesetzesvorschlags sieht aber nur den Widerruf des gesamten Kaufvertrages vor. Beinhaltet eine Bestellung mehrere Artikel, können Verbraucher zukünftig nur alle Artikel widerrufen oder keinen.“

Hier lesen Sie den vollständigen Vorschlag des EU-Rates.

zuletzt editiert am 03.03.2023