Die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung verschärft. Seit 12. Dezember dürfen in Niedersachsen viele Geschäfte nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden. Baumärkte zählen nicht zu den sogenannten Grundversorgern.
Nachdem bereits in Sachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die Baumärkte nicht mehr für Ungeimpfte geöffnet sind, hat Niedersachsen am vergangenen Wochenende nachgezogen. Landesweit gilt im Einzelhandel die 2G-Regel, Baumärkte werden nicht als Grundversorger eingestuft.