In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Länderkammer der „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ zugestimmt. Kritik übt der Bundesrat allerdings an vorgesehenen Abgabegesprächen und Selbstbedienungsverboten.
Bestimmte Biozidprodukte wie unter anderem Holzschutz- und Nagetierbekämpfungsmittel sollen ab 2025 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen im deutschen Einzelhandel verkauft werden dürfen. Die Bundesregierung will mit den strengeren Regeln den „oft unnötigen Einsatz“ der Produkte verhindern.
Der Bundesrat hat dem Vorhaben am vergangenen Freitag zugestimmt, kritisiert in seiner Entschließung allerdings die in der Neuordnung ab 2025 vorgesehenen Regelungen für Abgabegespräche und Selbstbedienungsverbote. Verpflichtende Beratungsgespräche lassen nach Einschätzung der Länderkammer „keinen regelmäßigen zusätzlichen Nutzen erwarten“, zumal die Gespräche häufig nicht unmittelbar vor Verwendung des Produkts erfolgen würden. Der bürokratische und personelle Aufwand für den Handel sei demgegenüber beträchtlich.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, vor Ablauf der Übergangsfrist „bürokratieärmere und verbraucherfreundlichere“ Alternativen zu prüfen, beispielsweise durch Einbeziehung digitaler Lösungen.
HDE erwartet Dialog mit der Wirtschaft
Hinsichtlich des geplanten SB-Verbots für bestimmte Biozidprodukte hat die Ländervertretung Zweifel, „ob bei jedem einzelnen dieser Produkte von einem solchen spezifischen Risiko auszugehen ist, dass es eine Verkaufsbeschränkung in Form eines Selbstbedienungsverbotes rechtfertigt“. Die Bundesregierung solle vor Ablauf der Übergangsfrist mögliche Ausnahmen für bestimme Produkte vorsehen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Kritik des Bundesrates: „Auch die Länder halten das Selbstbedienungsverbot und die Abgabevorschriften für Verbraucherprodukte für unverhältnismäßig und zu bürokratisch. Daher wäre es konsequent gewesen, wenn der Bundesrat die entsprechenden Regelungen selbst aus der Verordnung gestrichen hätte. Stattdessen hat er jedoch die Bundesregierung aufgefordert, die Abgabevorschriften zu entbürokratisieren sowie des Selbstbedienungsverbot auf Produkte zu beschränken, bei deren Anwendung ein spezifisches Risiko besteht“, teilte der Verband auf Anfrage von BaumarktManager mit.
Weiter heißt es: „Wir erwarten nun von der Bundesregierung, dass sie der Aufforderung des Bundesrates folgt. Hierfür wäre ein offener Dialog mit der betroffenen Wirtschaft über die Umsetzung der Forderungen des Bundesrates für praktikablere Regelungen ein guter erster Schritt.“
