Sakret Peter Aping
Peter Aping (Quelle: Sakret)

Industrie 2021-05-18T00:00:00Z Sakret lässt Streit mit Kartellbehörden hinter sich

Sakret Europa hat sich eigenen Angaben zufolge erfolgreich gegen eine Verfügung des Bundeskartellamtes verteidigt. Demnach erklärte die Behörde die Verfügung für gegenstandslos. Sakret Europa bleibe zentraler Ansprechpartner für die Handelspartner.

Durch das nach Unternehmensangaben erfolgreiche Vorgehen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes darf Sakret Europa sein Vertriebssystem weiter betreiben. Sakret Europa bleibe damit zusammen mit denen unter dem gemeinsamen Dach organisierten Unternehmen „als zuverlässiger Partner des Handels aktiv“. Insbesondere bleibe die Dachorganisation „durch das erfolgreiche Vorgehen gegen die Untersagungsverfügung auch weiterhin der zentrale Ansprechpartner für die Unternehmen des Baumarkt- und Baustofffachhandels“.

„Wir freuen uns sehr über die rechtlichen Ausführungen des OLG Düsseldorf“, sagt Sakret-Europa-Chef Peter Aping. Dem Unternehmen sei „der Schutz des Wettbewerbs wichtig, weil wir uns als Teil des Wettbewerbs sehen. Die Untersuchungen des Bundeskartellamts können wir nun hinter uns lassen und uns wieder vollumfänglich auf unser Geschäft konzentrieren. Wir möchten unsere Kunden weiter durch die Qualität unserer Produkte und unsere kundennahen Services im Wettbewerb überzeugen. Wir freuen uns darauf, dieses in Zukunft weiter erfolgreich fortzuführen zu können.“

Im September 2019 hatte das Bundeskartellamt Sakret Europa untersagt, weiterhin für Gesellschafter und Unterlizenznehmer Vertriebsaufgaben beim Absatz von Trockenbaustoffen an Baumärkte und den Baustoffhandel zu übernehmen. Nach Angaben von Sakret hat das Bundeskartellamt diese Verfügung nun für gegenstandslos erklärt und zugesagt, keine Rechte mehr daraus herzuleiten.

zuletzt editiert am 24. Juni 2021